Adresse
Reutlinger Immobilienmarkt GmbH
Oskar-Kalbfell-Platz 10
72764 Reutlingen

Telefon: 07121-76802-0
Fax: 07121-76802-99


Steuernummer: 78095/76456
Handelsregisternr.: HRB 730109, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Geschäftsführer: Sergius Götte

Die Gewerbeerlaubnis gem. § 34c GewO erteilt durch das
Landratsamt Reutlingen, Bismarckstr. 47, 72764 Reutlingen.

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Sergius Götte

 
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

der Reutlinger Immobilienmarkt GmbH.

   Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle veröffentlichten Angebote und Dienstleistungen, die durch die Reutlinger Immobilienmarkt GmbH angeboten werden. 

§1   Auftrag

1.1  Der Auftraggeber erklärt sich durch Erteilung des Auftrages mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Der Auftrag bedarf keiner Form und kommt auch dann zustande, wenn unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.

1.2  Werden unsere Maklerdienste bzw. Angebotsangaben in Anspruch genommen, genügt die Auswertung der von uns gegebenen Nachweise zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.

1.3  Alle Aufträge werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bearbeitet. Überlassene Unterlagen werden vertraulich behandelt.

1.4  Name und Adresse des jeweiligen Eigentümers geben wir, vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers, auf Anfrage bekannt.

§2   Provisionsanspruch

2.1  Reutlinger Immobilienmarkt GmbH – nachfolgend „Makler“ genannt – erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%):
   a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 4% des Kaufpreises;
   b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften
      entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, oder 2 Monatsmieten;
   c) bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 4% des Kaufpreises.

2.2  Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Auftraggeber an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

§3   Fälligkeit der Provision

3.1  Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein entsprechender unter §2 dieses Vertrages dargebotener tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande kommt.

3.2  Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).

3.3  Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

§4   Doppeltätigkeit

Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.

§5   Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§6   Kenntnis von Angeboten

Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb 7 Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.

§7   Informationspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.

§8    Abschluss des Hauptvertrages

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.

§9   Haftung

9.1  Die Angaben zu den Immobilienangeboten stammen von dem jeweiligen Anbieter. Die Reutlinger Immobilienmarkt GmbH hat diese nicht geprüft und macht sie sich nicht zu eigen. Deshalb übernimmt die Reutlinger Immobilienmarkt GmbH auch keine Haftung für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Bei Fragen zu dem Objekt setzen Sie sich bitte unmittelbar mit dem jeweiligen Anbieter in Verbindung.

9.2  Der Makler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Makler in demselben Umfang.

9.3  Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.2) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzug oder Unmöglichkeit.

9.4  Alle Angaben für das Verkaufsobjekt stammen vom Verkäufer oder dritten Personen. Aus diesem Grund können wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

§10   Schriftformerfordernis, Vertragsänderung

10.1  Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt ebenso für den Vertragspunkt §10.1 selbst.

10.2  Die Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenfalls der Schriftform.

§11   Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

§12   Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz des Maklers.


 
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Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das folgende gesetzliche Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Reutlinger Immobilienmarkt GmbH
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Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.